Öffentliches Recht:

Auf dem Gebiet des "öffentlichen Rechts", das - etwas unvollkommen - als die Regelung von Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Bürger beschrie-ben werden kann, beraten wir unsere Mandanten, zu denen Kommunen, kommunale und private Unternehmen und Privatpersonen gehören, zum Beispiel auf den Rechtsgebieten

  • des Kommunalrechts
  • des Wirtschaftsverwaltungsrechts
  • des Umweltrechts
  • des Subventionsrechts
  • des öffentlichen Baurechts, beispielsweise Brandschutz oder Wegerechte
  • des öffentlichen Nachbarrechts

Auf diesen Rechtsgebieten unterstützen wir zum Beispiel durch

  • Prüfung und Erarbeitung der unterschiedlichsten Vertragsgestaltungen und Satzungen
  • Vorbereitung und Begleitung von Genehmigungsverfahren

Rechtsanwalt