Öffentliches Recht:
Auf dem Gebiet des "öffentlichen Rechts", das - etwas unvollkommen - als die Regelung von Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Bürger beschrie-ben werden kann, beraten wir unsere Mandanten, zu denen Kommunen, kommunale und private Unternehmen und Privatpersonen gehören, zum Beispiel auf den Rechtsgebieten
- des Kommunalrechts
- des Wirtschaftsverwaltungsrechts
- des Umweltrechts
- des Subventionsrechts
- des öffentlichen Baurechts, beispielsweise Brandschutz oder Wegerechte
- des öffentlichen Nachbarrechts
Auf diesen Rechtsgebieten unterstützen wir zum Beispiel durch
- Prüfung und Erarbeitung der unterschiedlichsten Vertragsgestaltungen und Satzungen
- Vorbereitung und Begleitung von Genehmigungsverfahren