PPP Public Private Partnerships, ÖPP Öffentlich-Private Partnerschaften

Eine öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP, oder englisch Public-private-Partnership - PPP) ist eine vertraglich geregelte Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und Unternehmen der Privatwirtschaft in einer Zweckgesellschaft. Ziel von ÖPP ist die Arbeitsteilung, wobei der private Partner die Verantwortung zur effizienten Erstellung der Leistung übernimmt, während die öffentliche Hand dafür Sorge trägt, dass gemeinwohlorientierte Ziele beachtet werden. Wir betreuen als Anwalt für PPP Public Private Partnerships seit inzwischen mehr als 15 Jahren erfolgreich die verschiedensten Projekte auf dem Gebiet der ÖPP/PPP für öffentliche Auftraggeber.

Unsere durch regelmäßige Fortbildung stets aktuell und hoch qualifizierte Beratungsleistung bieten wir Ihnen insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Allgemeine Grundsätze des Vergaberechts
  • Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und PSC
  • Wahl des „richtigen“ Vergabeverfahrens
  • Vorbereitung und Begleitung der Bekanntmachung
  • Ausarbeitung der Vergabeunterlagen
  • Korrespondenz mit Bewerbern
  • Verhandlungen mit Bietern
  • Unterstützung bei der nachhaltigen Umsetzung des Projekts in allen Lebenszyklen
PPP Public Private Partnerships, ÖPP Öffentlich-Private Partnerschaften

Nicht nur PPP Public Private Partnerships gehören zu unserer Expertise. Wenn Sie einen Anwalt Immobilienrecht in Berlin in anderen Bereichen suchen, sind Sie bei uns ebenso an der richtigen Adresse. Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gern.

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