PPP/Vergaberecht

Öffentliche Auftraggeber sind nach den aktuellen Haushalts- oder Vergabevorschriften verpflichtet, Aufträge über Leistungen, Bauleistungen oder freiberufliche Leistungen schon ab sehr geringen Beträgen auszuschreiben. Bei Überschreiten bestimmter Schwellenwerte sogar europaweit. Wir sind spezialisiert darauf, öffentliche Auftraggeber unter Anwendung des sich unter europäischem Einfluss permanent fortentwickelnden Vergaberechts zu rechtssicheren Auftragsvergaben zu führen. Dabei betreuen und beraten wir öffentliche Auftraggeber durch das gesamte Vergabeverfahren hindurch und seit inzwischen mehr als 10 Jahren speziell auf dem Gebiet der Public Private Partnership (PPP) insbesondere

  • bei der PPP - Bedarfsermittlung und -potentialanalyse (in Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner)
  • bei der Erarbeitung von Machbarkeitsstudien und Wirtschaftlichkeitsvergleichen (in Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner)
  • bei der Auswahl und Vorbereitung des "richtigen" Vergabeverfahrens und der zweckmäßigsten Ausschreibungsart
  • bei der Auswertung von Teilnahmeanträgen und Auswahl der leistungsfähigen Bewerber/Bieter
  • bei der Angebotsauswertung und der Auswahl der am besten geeigneten Bieter

Rechtsanwalt