Wohnungseigentumsrecht:

Wir beraten und vertreten Verwalter, Wohnungseigentümergemeinschaften und Wohnungseigentümer. Im Wohnungseigentumsrecht profitieren Sie von unseren langjährigen Erfahrungen und unserer einschlägigen wissenschaftlichen Tätigkeit.

Verwalter beraten wir etwa bei

  • der Vorbereitung von Beschlüssen
  • der Gestaltung und Prüfung von Verwalterverträgen
  • der Erstellung von Wirtschaftsplänen, Jahresabrechnungen
  • der Auslegung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen
  • Fragen betreffend die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters

Für Wohnungseigentümer werden wir tätig etwa:

  • in Beschlussanfechtungsverfahren
  • Inanspruchnahme anderer Wohnungseigentümer wegen unzulässigen Gebrauchs, der Vornahme rechtswidriger baulicher Veränderungen etc.
  • Durchsetzung von Instandsetzungsmaßnahmen

Rechtsanwälte: