Wohnungseigentumsrecht:
Wir beraten und vertreten Verwalter, Wohnungseigentümergemeinschaften und Wohnungseigentümer. Im Wohnungseigentumsrecht profitieren Sie von unseren langjährigen Erfahrungen und unserer einschlägigen wissenschaftlichen Tätigkeit.
Verwalter beraten wir etwa bei
- der Vorbereitung von Beschlüssen
- der Gestaltung und Prüfung von Verwalterverträgen
- der Erstellung von Wirtschaftsplänen, Jahresabrechnungen
- der Auslegung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen
- Fragen betreffend die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters
Für Wohnungseigentümer werden wir tätig etwa:
- in Beschlussanfechtungsverfahren
- Inanspruchnahme anderer Wohnungseigentümer wegen unzulässigen Gebrauchs, der Vornahme rechtswidriger baulicher Veränderungen etc.
- Durchsetzung von Instandsetzungsmaßnahmen