Handelsrecht

Unsere Mandanten sind Unternehmen aller Rechtsformen, die solitär am Markt tätig oder in Vertriebsstrukturen eingebunden sind. Wir beraten Sie bei der Gestaltung und Verhandlung aller Formen von Vertriebs- und Kooperationsverträgen und deren Beendigung einschließlich der Fragen des Wettbewerbs. Die Erteilung von Prokura und Handlungsvollmachten, Firmenrecht und Handelsgeschäfte einschließlich der Abfassung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehören zu unseren Kompetenzen.

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