Wir verfügen über eine langjährige Expertise in den Bereichen der Insolvenzverwaltung und der Sanierung insolventer Unternehmen. Unter dem Leitbild „sanieren statt liquidieren“ betreuen wir die uns anvertrauten Beratungsmandate.
Unternehmerische Erfahrung, fundiertes juristisches Wissen und eine klare Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen, verantwortungsbewusster Umgang mit unternehmerisch gewachsenen Strukturen sorgen für eine individuelle Lösung und eine klare Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen. Unsere Mitarbeiter sind auf ihre jeweilige Tätigkeit in der Betreuung spezialisiert und verfügen über eine langjährige Erfahrung und eine hohe Kompetenz.
Im Rahmen des Insolvenzverwaltung werden zur Massemehrung bereits abgewickelte Zahlungsvorgänge auf etwaige Anfechtungsmöglichkeiten geprüft und geltend gemacht. Vielfach stellt sich für den Anfechtungsgegner die Frage, wieso ein ordnungsgemäß abgewickelter Zahlungsvorgang, der zudem vielleicht auch schon Jahre zurückliegt, plötzlich auf dem insolvenzrechtlichen Prüfstand steht. Gleiches gilt für Schenkungen, Grundstücksübertragungen, Darlehensrückzahlungen oder gestellte Sicherheiten, die nunmehr als gläubigerbenachteiligende Vermögensverschiebungen im Rahmen der Insolvenzverwaltung rückgängig gemacht werden sollen.
Hier kann jeder, Vertragspartner, Einzelunternehmer, Geschäftsführer, Gesellschafter oder auch Familienangehöriger der vorgenannten Personen betroffen sein.
Das Insolvenzanfechtungsrecht ist komplex, kompliziert und einem stetigen Wandel durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes unterzogen.
Wir stehen Ihnen mit unserer jahrelangen Expertise aus der Insolvenzverwaltung bei einer Inanspruchnahme sowohl außergerichtlich wie auch gerichtlich zur Seite. Auch im Rahmen von rechtsgeschäftlichen Gestaltungen vor einer Insolvenz im Zusammenhang mit Unternehmenssanierungen, Gesellschafts-, Beteiligungs- oder Unternehmensverträgen beraten wir Sie zur Vermeidung von Insolvenzanfechtungsrisiken kompetent.
Die Massegenerierung durch eine Inanspruchnahme von Geschäftsführern und Gesellschaftern ist im Rahmen der Insolvenzverwaltung in den letzten Jahren immer mehr in den Fokus gerückt, da die Verfahren zumeist als massearme Verfahren eröffnet werden. Wir beraten Sie kompetent in Hinblick auf solche Fragestellungen und vertreten Sie auch in etwaigen Gerichtsverfahren.
Gleichfalls ist es auch wichtig, sich der Risiken einer Inanspruchnahme bewusst zu sein, wenn eine Insolvenz noch gar kein Thema ist. Auch hier können wir Sie mit unserer Expertise beraten.
Im Insolvenzverfahren können Gläubiger ihre Rechte nicht nur geltend machen, indem sie Ihre Forderungen zur Tabelle anmelden. Soweit
Sicherungsrechte bestehen, müssen diese auch geltend gemacht und durchgesetzt werden.
Auch hier können wir Sie aufgrund unserer Kompetenz und Erfahrungen aus der Insolvenzverwaltung bei der Forderungsanmeldung genauso wie bei der Durchsetzung von Absonderungs- oder Aussonderungsrechten unterstützen.
Ihre ersten Ansprechpartner
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Müller Radack Schultz Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
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