Öffentliches Wirtschafts- und Verwaltungsrecht

Jedes Bauvorhaben, sei es die Einzelimmobilie, eine größere Entwicklungsmaßnahme oder gar ein Infrastrukturprojekt, hat bei der Planungsphase über die Genehmigungsphase bis hin zur Realisierungsphase zahlreiche Berührungspunkte zu der öffentlichen Verwaltung, den Behörden und Ämtern und damit zu dem öffentlichen Wirtschafts- und Verwaltungsrecht. Hier eine beispielhafte Aufzählung der Rechtsgebiete mit Bezug zur Immobilie:

  • Bauplanungsrecht und Baugenehmigungsverfahren
  • Sanierungs- und Entwicklungsgebiete sowie Erhaltungs- und Milieuschutzrecht
  • Denkmalschutz und Zweckentfremdung
  • Umweltrecht und Naturschutz
  • Abfallrecht und Altlasten
  • Immissionsschutzrecht
  • Vergaberecht
  • Subventions-, Haushalts- und Zuwendungsrecht
  • Energiewirtschaftsrecht
  • Gewerbe-, Handwerks- sowie Polizei- und Ordnungsrecht

Das öffentliche Wirtschaftsverwaltungsrecht ist eine facettenreiche Schnittstelle zwischen Wirtschaftsrecht und dem öffentlichen Verwaltungsrecht: es berechtigt öffentliche Stellen einerseits zur Einwirkung auf die private Wirtschaft und Gestaltung privatwirtschaftlicher Sachverhalte. Andererseits ermächtigt es öffentliche Stellen, die Privatwirtschaft zu kontrollieren und zu reglementieren. Der öffentlichen Verwaltung stehen dabei oftmals der Erlass eines Bescheides oder die Vereinbarung eines öffentlich rechtlichen Vertrages, wie beispielsweise einem städtebaulichen Vertrag, als Handlungsoptionen zur Verfügung. Jede dieser Optionen unterliegt dabei unterschiedlichen Anforderungen an Wirksamkeit, Rechtssicherheit und Angriffs- und Verteidigungsmöglichkeiten.

Teilweise wird zum Ausgleich der Überordnung des Staates dem Bürger zumindest ein effektiver Rechtsschutz dadurch gewährt, dass das Rechtsmittel des Bürgers sog. Aufschiebende Wirkung hat. Mit Einlegung des Rechtsmittels darf der Staat den Verwaltungsakt nicht vollziehen, bis über das Rechtsmittel rechtskräftig entschieden ist. Diese Rechtsfolge eines Rechtsmittels ist für den Fall der Abwehr eines belastenden Verwaltungsaktes durchaus sinnvoll. Er verschafft Zeit. Bei der Durchsetzung eigener Interessen indes wird durch das Aufhalten des begehrten Verwaltungsaktes das eigene Ziel verschoben. Wir wollen Ihnen dabei helfen, für Ihren Fall den richtigen Weg einzuschlagen. Die effektive Durchsetzung Ihrer Rechte ist unser Anliegen.

Diese Vielschichtigkeit und das Ineinandergreifen verschiedener Themen und die Verknüpfung unterschiedlicher rechtlicher Belange ist für uns dank unserer Expertise und Erfahrung keine Hürde.

Wir sind seit Jahren auf dem Gebiet des öffentlichen Wirtschafts- und Verwaltungsrechts tätig. Wir haben etwa die Genehmigungsphase bis zur Umsetzung der Errichtung eines Biomasseheizkraftwerkes, die Errichtung eines Transplantationszentrums und Frauenklinik für eine Medizinische Hochschule oder die Vergabe von Konzessionen für die Nutzung von Strom- und Gasleitungen in öffentlichem Grundeigentum begleitet. Aber auch die Errichtung von Einfamilienhäusern oder Carports oder die Abwehr eines Strafbefehls wegen angeblicher gefährlicher Gewässerverunreinigung mit Mineralölkohlenwasserstoffen haben wir begleitet und für unsere Mandanten zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht.

Mit Leidenschaft, Überzeugung und fundiertem Wissen setzen wir uns für Ihre wirtschaftlichen Ziele unter Beachtung der Einwirkungs- und Regulierungsmöglichkeiten des Staates ein.

Wir unterstützen Sie bei der langfristigen Planung und Realisierung von Vorhaben mit unserer in einer Vielzahl von Investitionsverfahren erworbenen Erfahrung ebenso wie bei der außergerichtlichen Beilegung von Interessenkonflikten oder der Durchsetzung Ihrer Interessen vor den Gerichten aller Instanzen.

Wirtschaftsverwaltungsrecht Berlin

Ihre ersten Ansprechpartner

Sven Häberer

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht