Was kennzeichnet Verwaltungsrecht?
Regelmäßig wird das Rechtsverhältnis zwischen Staat und Bürger von der Überordnung des Staates gegenüber der Unterordnung des Bürgers bestimmt. Nur in einigen wenigen Ausnahmebereichen stehen sich Bürger und Staat gleichberechtigt gegenüber, etwa bei dem Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge.
Teilweise wird zum Ausgleich der Überordnung des Staates dem Bürger zumindest ein effektiver Rechtsschutz dadurch gewährt, dass das Rechtsmittel des Bürgers sog. Aufschiebende Wirkung hat. Mit Einlegung des Rechtsmittels darf der Staat den Verwaltungsakt nicht vollziehen, bis über das Rechtsmittel rechtskräftig entschieden ist. Diese Rechtsfolge eines Rechtsmittels ist für den Fall der Abwehr eines belastenden Verwaltungsaktes durchaus sinnvoll. Er verschafft Zeit. Bei der Durchsetzung eigener Interessen indes wird durch das Aufhalten des begehrten Verwaltungsaktes das eigene Ziel verschoben. Wir wollen Ihnen dabei helfen, für Ihren Fall den richtigen Weg einzuschlagen. Die effektive Durchsetzung Ihrer Rechte ist unser Anliegen.