Eine öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP, oder englisch Public-private-Partnership - PPP) ist eine vertraglich geregelte Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und Unternehmen der Privatwirtschaft in einer Zweckgesellschaft. Ziel von ÖPP ist die Arbeitsteilung, wobei der private Partner die Verantwortung zur effizienten Erstellung der Leistung übernimmt, während die öffentliche Hand dafür Sorge trägt, dass gemeinwohlorientierte Ziele beachtet werden. Wir betreuen als Anwalt für PPP Public Private Partnerships seit inzwischen mehr als 15 Jahren erfolgreich die verschiedensten Projekte auf dem Gebiet der ÖPP/PPP für öffentliche Auftraggeber.