Privates Bau- und Architektenrecht

Das private Bau- und Architektenrecht betrifft die Rechtsbeziehungen zwischen  Auftraggeber und den am Bau beteiligten Auftragnehmern. Erfolgreiche Bauprojekte zeichnen sich aus durch professionelle Vorbereitung sowie schnelle und kompetente Beratung bei der Durchführung. Bei Auseinandersetzungen zwischen den am Bau Beteiligten ist es wegen der häufig sehr langen Verfahrensdauer und hoher Prozesskosten für uns von höchster Priorität, mit Blick auf die wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten eine möglichst zügige und sachgerechte Einigung herbeizuführen.

Wir bieten eine umfassende Beratung und Vertretung in außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen zu u.a. folgenden Themen:

Privates Baurecht

  • Gestaltung von Bauverträgen mit Bauunternehmen (Generalübernehmer, Generalunternehmer, Subunternehmer, Handwerker)
  • Gestaltung von Bauträgerverträgen
  • baubegleitende Rechtsberatung
    • Leistungsumfang
    • geänderte Leistungen
    • zusätzliche Leistungen
    • Vergütungsansprüche
    • Leistungsverweigerungsrechte bei Zahlungsverzug
    • Durchsetzung und Abwehr von Mängelansprüchen
    • Vertragsstrafen
    • Kündigung von Bauverträgen
    • Beweissicherung bei Mängeln und Planungsfehlern
  • Gerichtliche Durchsetzung von Werklohnforderungen
  • Gerichtliche Geltendmachung von Mängelansprüchen
  • Vertretung bei Regressansprüchen

Architektenrecht

  • Gestaltung und Prüfung von Architekten- und Ingenieurverträgen
  • Durchsetzung und Abwehr von Honorarforderungen von Architekten und Ingenieuren,
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen wegen Planungs- und Objektüberwachungsfehlern von Architekten und Ingenieuren.

Ihre ersten Ansprechpartner

Dr. Jens J. Trogemann

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht