Das private Bau- und Architektenrecht betrifft die Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und den am Bau beteiligten Auftragnehmern. Erfolgreiche Bauprojekte zeichnen sich aus durch professionelle Vorbereitung sowie schnelle und kompetente Beratung bei der Durchführung. Bei Auseinandersetzungen zwischen den am Bau Beteiligten ist es wegen der häufig sehr langen Verfahrensdauer und hoher Prozesskosten für uns von höchster Priorität, mit Blick auf die wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten eine möglichst zügige und sachgerechte Einigung herbeizuführen.
Wir bieten eine umfassende Beratung und Vertretung in außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen zu u.a. folgenden Themen:
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