Projektentwicklung und Bauträgerrecht

Das Bauträgerrecht erfordert als Spezialmaterie nicht nur Kenntnisse im privaten Bau- und Architektenrecht und im Wohnungseigentumsrecht, sondern vor allen Dingen strategisches und vorausschauendes Denken unter Berücksichtigung des einschlägigen Richterrechts.

Als Rechtsanwalt für Bauträgerrecht in Berlin betreuen wir Bauträger und Projektentwickler ganzheitlich von der Projektidee über die Umsetzung bis zum Abverkauf der Einheiten. Anfängliche Fehler bei der rechtlichen Gestaltung der Grundstückssituation, des Baugenehmigungsverfahrens, der Baubeschreibung oder gar der Teilungserklärung lassen sich im Nachgang nur mit großem Aufwand korrigieren.

Unsere Leistungen im Bauträgerrecht:

  • Gestaltung von Bauträgerverträgen unter Berücksichtigung des neuen Bauträgervertragsrechtes
  • Gestaltung von Teilungserklärungen mit Gemeinschaftsordnungen für Neubau- und Bestandsprojekte jedweder Größe
  • Baubegleitende Rechtsberatung
  • Beratung bei Abnahmen und im Zusammenhang mit der Fälligstellung der letzten Rate nach MaBV
  • Beratung und Vertretung bei Mängelprozessen
  • Inanspruchnahme von Erwerbern wegen restlicher Vergütung/Abwehr unberechtigter Forderungen
  • Herausgabe von MaBV-Bürgschaften
Projektentwicklung und Bauträgerrecht Berlin

Grundpfeiler des Bauträgerrechts

Das Besondere am Bauträgerrecht: Es besitzt eine gemeinsame Schnittmenge von Wohnungseigentumsrecht und Baurecht. Genau auf diese Ausrichtung des Bauträgerrechtes haben wir uns als Rechtsanwälte für Bauträgerrecht in Berlin spezialisiert.
Warum greifen beim Bauträgerrecht Wohnungseigentumsrecht und Baurecht ineinander? Schließt man mit einem Bauträger einen Vertrag, wird dieser gemeinhin vereinfachend als “Kaufvertrag” bezeichnet. Jedoch verpflichtet sich der Bauträger gegenüber dem Erwerber nicht nur dazu, diesem das Eigentum an der Immobilie zu verschaffen, sondern er ermöglicht diese “Besitznahme” zuallererst, indem er die Immobilie errichtet oder saniert. Der Bauträger erbringt also in erster Linie eine Werkleistung: Es handelt sich daher um einen Bauträgervertrag, der nicht in erster Linie ein Kaufvertrag, sondern vielmehr ein Werkvertrag ist. Hier kommt eine spezifische Eigenschaft des Bauträgerrechts zum Tragen: Der Bauträger erhält bereits einen Teil der Vergütung, bevor überhaupt der Erwerber rechtmäßiger Eigentümer der “Kaufsache” ist.

Eine weitere Besonderheit, mit der sich ein Rechtsanwalt für Bauträgerrecht, regelmäßig auseinandersetzt, ist die Tatsache, dass neben dem Erwerber der Immobilie auch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gewissen Ansprüche dem Bauträger gegenüber geltend machen kann. Das heißt, die Wohnungseigentümer, die an der betreffenden Immobilie beteiligt sind, sind neben dem Erwerber oder sogar anstelle des Erwerbers der Immobilie berechtigt, Rechte gegenüber dem Bauträger auszuüben.

Mehr Sicherheit: Die Makler- und Bauträgerverordnung MaBV

Die MaBV bestimmt unter anderem, in welchem Umfang Sicherheiten gewährt werden. Das betrifft beispielsweise Bürgschaften und Abschlagszahlungen an Verkäufer und Makler. Bei Ratenzahlungen spielt eine Rolle, dass der Bauträger dem Bauherren nicht nur die Immobilie selbst, sondern auch das Grundstück verschaffen muss, auf dem gebaut wird. Bei Baubeginn ist in den meisten Fällen die erste Ratenzahlung fällig, die auch einen Teil des Preises für das Grundstück beinhaltet. So wird die Investition, die der Bauträger in dem Moment tätigt, da er noch nicht Eigentümer ist, zumindest teilweise geschützt.

MabV: Projektentwicklung und Bauträgerrecht Berlin

Welche Besonderheiten des Bauträgerrechtes
beschäftigen den Rechtsanwalt?

Wer Entscheidungen zum Bauträgerrecht, zum Gewerberaummietrecht und zum Bauvertragsrecht auswertet, stößt immer wieder auf ähnliche Fälle, die Licht auf die jeweiligen Urteilssprechungen werfen. Dies bietet uns als Rechtsanwälten für Bauträgerrecht die Möglichkeit, das Richterrecht in den Fokus zu nehmen und unsere Strategie optimal auszurichten.

 

Im Bereich Bauträger- und Baurecht treffen wir häufig auf folgende rechtliche Streitigkeiten:

  • Abnahme des Eigentums beziehungsweise des Gemeinschaftseigentums
  • Haftung des Bauträgers bei der Verletzung der Koordinationspflicht
  • Minderung beim Erwerb einer gebrauchten Eigentumswohnung
  • Herausgabe der Werkplanung des Bauträgers als Pflicht gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Rechte von Sondereigentümern
  • Rechte und Pflichten der Eigentumsumschreibung
  • Rechte und Pflichten von vereidigten Sachverständigen
  • Einschätzungsrisiko als Pflicht des Bauträgers bei Mangelbeseitigung
  • Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Geltendmachung von Mängeln
  • Abtretung von Gewährleistungsansprüchen durch Bauträger
  • Haftung des Architekten bei mangelhafter Planung
  • Verletzung der Aufklärungspflicht durch den Bauträger
  • Geltendmachung von Ansprüchen, wenn der Bauträger Insolvenz anmelden muss

 

Unsere Kanzlei vertritt sowohl Käufer von Immobilien als auch Wohnungseigentümer beziehungsweise Wohnungseigentümergemeinschaften sowie die beteiligten Bauträger. Die Rechtsgebiete, auf die sich unsere Anwälte für Immobilienrecht in Berlin spezialisiert haben, umfassen neben Kaufvertragsrecht und Werkvertragsrecht auch das Mietrecht, das Vergaberecht und privates Baurecht.

 

Sie suchen einen profilierten Anwalt mit fundiertem Fachwissen und Engagement und möchten Fachanwälte für Ihren Fall einsetzen, die strategisch denken? Nehmen Sie Kontakt zu unserer Kanzlei auf! Wir freuen uns, Sie beraten und/oder vertreten zu können.

Ihre ersten Ansprechpartner