Welche Besonderheiten des Bauträgerrechtes
beschäftigen den Rechtsanwalt?
Wer Entscheidungen zum Bauträgerrecht, zum Gewerberaummietrecht und zum Bauvertragsrecht auswertet, stößt immer wieder auf ähnliche Fälle, die Licht auf die jeweiligen Urteilssprechungen werfen. Dies bietet uns als Rechtsanwälten für Bauträgerrecht die Möglichkeit, das Richterrecht in den Fokus zu nehmen und unsere Strategie optimal auszurichten.
Im Bereich Bauträger- und Baurecht treffen wir häufig auf folgende rechtliche Streitigkeiten:
- Abnahme des Eigentums beziehungsweise des Gemeinschaftseigentums
- Haftung des Bauträgers bei der Verletzung der Koordinationspflicht
- Minderung beim Erwerb einer gebrauchten Eigentumswohnung
- Herausgabe der Werkplanung des Bauträgers als Pflicht gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Rechte von Sondereigentümern
- Rechte und Pflichten der Eigentumsumschreibung
- Rechte und Pflichten von vereidigten Sachverständigen
- Einschätzungsrisiko als Pflicht des Bauträgers bei Mangelbeseitigung
- Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Geltendmachung von Mängeln
- Abtretung von Gewährleistungsansprüchen durch Bauträger
- Haftung des Architekten bei mangelhafter Planung
- Verletzung der Aufklärungspflicht durch den Bauträger
- Geltendmachung von Ansprüchen, wenn der Bauträger Insolvenz anmelden muss
Unsere Kanzlei vertritt sowohl Käufer von Immobilien als auch Wohnungseigentümer beziehungsweise Wohnungseigentümergemeinschaften sowie die beteiligten Bauträger. Die Rechtsgebiete, auf die sich unsere Anwälte für Immobilienrecht in Berlin spezialisiert haben, umfassen neben Kaufvertragsrecht und Werkvertragsrecht auch das Mietrecht, das Vergaberecht und privates Baurecht.
Sie suchen einen profilierten Anwalt mit fundiertem Fachwissen und Engagement und möchten Fachanwälte für Ihren Fall einsetzen, die strategisch denken? Nehmen Sie Kontakt zu unserer Kanzlei auf! Wir freuen uns, Sie beraten und/oder vertreten zu können.