Fortbildungspflicht für Immobilienverwalter soll entfallen – ein riskanter Rückschritt
Berlin, 3. November 2025 – Die Bundesregierung plant im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes, die Fortbildungspflicht für Immobilienmakler und (Wohn-)Immobilienverwalter (§ 34c IIa GewO, § 15b MaBV) ersatzlos zu streichen. Was nach einer administrativen Vereinfachung klingt, könnte sich als folgenschwerer Fehler erweisen, warnt Rechtsanwalt Oliver T. Letzner, Partner der Kanzlei Müller Radack…