Wohnungseigentumsrecht

Wir beraten und vertreten bundesweit sowohl Verwalter, Wohnungseigentümergemeinschaften als auch einzelne Wohnungseigentümer und Verwaltungsbeiräte. Im Wohnungseigentumsrecht profitieren Sie von unserer langjährigen praktischen Erfahrung aus Prozessen sowohl auf der Kläger- als auch Beklagtenseite und unserer einschlägigen wissenschaftlichen Tätigkeit.

In kaum einem anderen Rechtsgebiet gab es in der letzten Zeit so viel Bewegung wie im Wohnungseigentumsrecht. Die zum 1.12.2020 in Kraft getretene Novelle des WEG (WEMoG) brachte erhebliche Rechtsänderungen in vielen Bereichen des WEG mit sich, die dazu führen, dass Gerichte längst ausgeurteilt geglaubte Sachverhalte anders beurteilen und neue Erkenntnisse präsentiert werden. So wurde die Möglichkeit, bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums durchzuführen, erheblich erleichtert und völlig neu gestaltet, um die großen Themen der Zeit, wie Elektromobilität, energetische Sanierung, Barrierefreiheit und Digitalisierung meistern zu können. Virtuelle bzw. hybride Eigentümerversammlungen wurden ermöglicht und Sondereigentum an Gartenflächen, Stellplätzen oder Terrassen erlaubt. Daneben wurde die Rolle des Verwalters als Organ der jetzt vollrechtsfähigen Wohnungseigentümergemeinschaft gestärkt und durch Einführung des „qualifizierten Verwalters“ professionalisiert. Aber nicht nur die Novelle des WEG, sondern auch zahlreiche weitere Gesetze und Verordnungen wie die Heizkostenverordnung (HeizKV), das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) oder das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (GEG) legen sowohl den Verwaltern als auch den Gemeinschaften zusätzliche Aufgaben auf und verschärfen bereits bestehende Pflichten.

Insbesondere Verwalter stehen nun mehr als bereits zuvor vor der Aufgabe, Wohnungseigentümergemeinschaften kompetent und rechtssicher zu betreuen und vor der nicht minder schweren Herausforderung, die sich aus den neuen und geänderten Vorschriften ergebenden Anforderungen zu erkennen und den Eigentümern verständlich zu vermitteln. Nur durch eine spezialisierte juristische Vertretung durch einen Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht lassen sich Streitigkeiten in der Wohnungseigentümergemeinschaft außergerichtlich und wirtschaftlich sinnvoll zur Vermeidung von kostenintensiven Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang vermeiden.

Im Wohnungseigentumsrecht liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit in:

  • Erstellung von Teilungserklärungen/Gemeinschaftsordnungen
  • Formulierung von Beschlussvorlagen, Vereinbarungen, Verwalterverträgen
  • Beratung der Eigentümer in der Eigentümerversammlung
  • Vertretung in Beschlussanfechtungsverfahren
  • Beratung zu Teilungserklärungen, Rechtsgutachten
  • Beratung und Vertretung von Wohnungseigentümergemeinschaften bei anfänglichen Baumängeln beim Erwerb vom Bauträger/Generalübernehmer
  • Beratung und Vertretung zur Durchführung baulicher Veränderung und Modernisierung des Gemeinschaftseigentums nach neuem Recht (z.B. Ladesäule/Wallbox, Glasfaseranschluss, Wärmepumpen)
  • Beratung bei Schäden am Gemeinschaftseigentum infolge baulicher Veränderungen (z. B. Dachgeschossausbau)
  • Durchsetzung von Wohngeldforderungen und deren Vollstreckung
  • Beratung und Vertretung in Fällen der Verwalterhaftung
  • Vertretung von Wohnungseigentümergemeinschaften bei Streitigkeiten mit Dritten oder einzelnen Eigentümern
Wohnungseigentumsrecht Berlin

Wohnungseigentum in Ballungszentren wie Berlin

Bauland ist knapp und die Grundstückspreise sind hoch. Dies gilt insbesondere für Ballungszentren und verdichtete Großstädte in ganz Deutschland. Der Erwerb einer Wohnung stellt daher gerade in Städten wie Berlin eine attraktive Alternative gegenüber dem Erwerb von ungeteiltem Grundstückseigentum dar. Diese Art Eigentum an einer einzelnen Wohnung oder einem einzelnen Gewerberaum zu erlangen, ist verhältnismäßig günstig.

Die Entwicklung bringt neuen Spielraum ins Wohnungseigentumsrecht, der durchaus für Unsicherheiten und Streitigkeiten sorgen kann und einer juristischen Unterstützung durch einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Wohneigentumsrecht bedarf – ganz besonders in Berlin.

Aus Eigentümerperspektive

Wohnungseigentümer besitzen einen ideellen Miteigentumsanteil am Grundstück, der zugleich einen Anteil des Gemeinschaftseigentums ausmacht. Mit dem Gemeinschaftseigentum geht eine Mitgliedschaft in der Wohnungseigentümergemeinschaft einher. Alle in dieser Gemeinschaft getroffenen Beschlüsse zu Gebäude bzw. Grundstück werden anteilig auf alle Eigentümer verteilt: Sämtliche Entscheidungen sind der Gemeinschaft übertragen.

Zugleich bleibt den einzelnen Parteien jegliche Gestaltung dieses Gebäudeteils und Grundstücks verwehrt. Dass es dabei zu Spannungen kommt, ist verständlich. Mit der Beratung durch eine Rechtsanwaltskanzlei mit jahrelanger Erfahrung im Mietrecht/ Wohnungseigentumsrecht sichern Sie sich rechtzeitig ab. Gerade bei Dauerkonflikten oder Nachbarschaftsstreits hat sich die Mediation als Alternative zu langwierigen und kostenaufwendigen Gerichtsverfahren bewährt.

Aus Verwalterperspektive

Da Verwalter professionell in der Immobilienwirtschaft agieren, sind sie auf fundierte Kenntnisse im Wohnungseigentumsrecht angewiesen. Dies gilt umso mehr, seit die WEG-Novelle 2020 den „qualifizierten Verwalter“ eingeführt und den Verwalter zum gesetzlichen Organ der nun vollrechtsfähigen Wohnungseigentümergemeinschaft gemacht hat. Zu den Hauptpflichten des WEG-Verwalters gehört, unter anderem, die Durchführung der in der Wohnungseigentümerversammlung gefassten Beschlüsse. Mit diesem Aufgabenbereich sind oftmals erhebliche und nur schwer zu überblickende Haftungsrisiken verbunden.

Insbesondere das Erstellen und die Auslegung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen, das Formulieren von Beschlüssen sowie die Aufstellung der Jahresabrechnung sollte unter der begleitenden Beratung eines Anwalts für Wohneigentumsrecht stattfinden.

Warum Sie einen im Wohnungseigentumsrecht erfahrenen Anwalt brauchen

Während das Wohnungseigentumsgesetz in der Theorie aus wenigen Paragrafen und überschaubaren gesetzlicher Regelungen besteht, verhält es sich in der miet- und wohneigentumsrechtlichen Praxis ganz anders: Es ist eines der Rechtsgebiete, das äußerst vielschichtig und stark durch die Rechtsprechung geprägt ist. Im Zentrum steht dabei immer die Herausforderung, dass Wohnungseigentümer mit ihrem Eigentum nicht gänzlich nach eigenem Belieben verfahren können, sondern sich mit den übrigen Eigentümern (teilweise auch zwischen Mieter und Vermieter) arrangieren müssen. Ein profundes Expertenwissen im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht ist deshalb unabdingbar.

Hinzu kommt: Im Wohnungseigentumsrecht gelten relativ kurze Fristen sowie spezifische Formalien bei einer Anfechtung. Im Fall von Anfechtungen von Beschlüssen einer Wohnungseigentümerversammlung werden etwa grundsätzlich Fristen von nur einem Monat angesetzt. Wir empfehlen daher die rechtzeitige Kontaktaufnahme zu einem Fachanwalt oder Rechtsanwalt für Wohneigentumsrecht.

Wohnungseigentumsrecht Berlin
Wohnungseigentumsrecht Berlin

Häufigste Problemkonstellationen im Wohnungseigentumsrecht

Ein besonderes Augenmerk haben Rechtsanwälte und Fachanwälte im Wohneigentumsrecht auf Beschlüssen zu Jahresabrechnungen, Wirtschaftsplänen sowie baulichen Veränderungen und Sanierungsmaßnahmen. Denn diese ziehen Beschlussfassungen von Sonderumlagen mit sich, die mitunter eine große finanzielle Belastung auf Eigentümerseite bedeuten können. Verwaltern unterlaufen nicht selten Fehler bei der Beschlussfassung von baulichen Veränderungen sowie Erhaltungsmaßnahmen (Sanierung bzw. Instandsetzung), weil zu wenig Vergleichsangebote eingeholt wurden oder die Kostenverteilung nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Erfahrungsgemäß treten die folgenden Konstellationen am häufigsten auf – hier kann unsere Kanzlei ihre Beratung sowie Vertretung anbieten:

  • Prüfung und Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung
  • Streitigkeiten zwischen dem vermietenden Wohnungseigentümer und dem Mieter der Immobilie
  • Streitigkeiten zwischen den Wohnungseigentümern und dem Verwalter
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Teilung
  • Streitigkeiten wegen Änderungen der Vereinbarungen
  • Ansprüche gegen den Verkäufer oder Bauträger
  • Ansprüche wegen baulicher Veränderungen
  • Ersatzansprüche gegen die Gemeinschaft
  • Ansprüche gegen den Verwalter bei Pflichtverletzungen aus dem Verwaltervertrag
  • Wohngeldklagen
  • Wohnungseigentumsentziehungsklagen

Müller Radack Schultz Rechtsanwälte – Erfahrung. Leidenschaft. Vertrauen.

Seit mehr als 30 Jahren sind wir von Müller Radack Schultz für unsere Mandanten im Immobilienrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht, Wirtschaftsrecht und der Insolvenzberatung tätig. Aus Ideen entwickeln wir mit Leidenschaft visionäre Lösungen. Mit Vertrauen und Erfahrung bringen wir Sie Ihrem Ziel näher.

Unsere Stärke liegt in unserer Spezialisierung im Immobilienrecht, in welchem wir eine hohe Fachanwalt-Dichte bieten. Lassen Sie sich von unsere Anwalt für Immobilienrecht in Berlin oder von unseren für immobilienrechtliche Teilbereiche spezialisierten Fachanwälten beraten. Schicken Sie uns eine Nachricht und suchen Sie uns für eine Erstberatung und Rechtstipps in unserer Kanzlei in Charlottenburg-Wilmersdorf auf – wir setzen uns für Ihre Rechte ein!

 

Ihre ersten Ansprechpartner

Oliver T. Letzner

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht