Sei es, dass bestehende Geschäftsfelder geordnet, neue Geschäftsbereiche aufgenommen oder bisherige abgegeben werden sollen, Risiken gebündelt, die Unternehmensnachfolge auch in Form des Unternehmensverkaufs vorbereitet oder ob es steuerliche Gründe sind, die Motive für eine Neuordnung der Unternehmensstruktur sind so bunt wie die Farben eines Regenbogens.
Und ebenso farbenprächtig sind die Möglichkeiten der rechtlichen Gestaltung und Umsetzung. Das Umwandlungsgesetz bietet mit Verschmelzung, Spaltung einschließlich Aufspaltung, Abspaltung, Ausgliederung und Formwechsel einen Fächer von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten und der Gesamtrechtsnachfolge. Hinzu kommen die zahlreichen Möglichkeiten eines Rechtsformwechsels außerhalb des Umwandlungsrechts.
Wir führen Sie kompetent und erfahren durch dieses Dickicht der Gestaltungsmöglichkeiten und begleiten Sie bei der Umsetzung des für Sie und Ihre Ziele optimalen Weges. Wir beraten Sie bei der Umstrukturierung und Umwandlung von Gesellschaften, Unternehmensgruppen, Holding- und Konzernstrukturen jeder Branche und jeder Größe. Wir unterstützen Sie bei dem Einführen von Beteiligungsmodellen, bei Beteiligungserwerben und -veräußerungen auf Erwerber- oder Verkäuferseite sowohl bei der Prüfung der rechtlichen Risiken im Rahmen einer Due Diligence als auch bei der Verhandlung und Gestaltung der Verträge.
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