Ihr Eigentum kann noch weiteren Einschränkungen unterworfen werden. Im Bereich eines Bebauungsplans, in Umlegungsgebieten oder im Bereich einer Erhaltungssatzung etwa steht der Gemeinde bei einer Veräußerung des Grundstücks ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu. Gerade im Land Berlin soll zur Gewährleistung der Schaffung von preiswertem Wohnraum künftig verstärkt von dieser gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht werden.
Wir beraten Sie mit unserem qualifizierten Team zu den Möglichkeiten, trotz der gesetzlichen Vorgaben Ihr Eigentum möglichst effektiv und wirtschaftlich sinnvoll nutzen zu können und zeigen Ihnen vor dem Abschluss von Kaufverträgen eventuelle Risiken für das spezielle Plangebiet auf, in dem sich Ihr Eigentum befindet.