Wir beraten Unternehmen und Unternehmer, Private, Institutionelle und Kommunen, Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen wirtschaftsrechtlichen Belangen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts. Gerne stellen wir auch Ihnen einen Anwalt für Wirtschaftsrecht zur Verfügung
Ob Dienstleistung, Handel, Industrie, Immobilienwirtschaft oder kommunaler Träger – wer am Wirtschaftsleben teilnimmt, muss eine Flut an Gesetzen und Vorschriften aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten beachten.
Dies beginnt mit der Gründung von neuen oder der Umstrukturierung bestehender Unternehmen und setzt sich fort mit dem Kauf/Verkauf von Unternehmen und Unternehmensanteilen, der Optimierung von Unternehmensstrukturen, auch in der Krise, z.B. durch die Einführung eines Compliance-Systems oder den Aufbau eines effektiven Forderungsmanagements sowie die Behandlung rechtlicher Themen im Rahmen der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit. Hierzu gehört das Schadensersatz- und Gewährleistungsrecht, das allgemeine Zivilrecht, das Handels- und Gesellschaftsrecht sowie der gewerbliche Rechtsschutz. Daneben sind Geschäftsbedingungen, Vereinbarungen und Verträge zu prüfen oder zu erstellen, Forderungen sind durchzusetzen oder abzuwehren. Vor allem sind im alltäglichen Geschäft auftretende rechtliche Fragen kurzfristig abzuklären.
Insbesondere in folgenden Rechtsgebieten des Wirtschaftsrechts stehen wir mit unserer langjährigen Erfahrung und Kompetenz als Berater und Prozessvertreter an Ihrer Seite:
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