Digitaler Nachlass

„Das Internet ist für uns alle noch Neuland.“

Dieses oft humoristisch genutzte Zitat von Angela Merkel darf so heutzutage nicht stehengelassen werden: Statistisch gesehen sterben jede Minute drei Facebook Nutzer1.  Bei der Nachlassabwicklung werden wir uns in Zukunft somit nicht mehr nur mit Familienerbstücken, Immobilien, Gesellschaftsbeteiligungen, Konten und Hausrat beschäftigen müssen.

Es gilt auch die Frage zu beantworten, was aus gespeicherten Daten des Erblassers auf der heimischen Festplatte, im Internet oder in der Cloud wird. Rechtlich sind Vertragsbeziehungen zu Host-, Access oder E-Mail-Account-Providern, sozialen Netzwerken oder anderen Web-Anbietern betroffen, aber auch Urheberrechte, Rechte an Websites und Domains sowie das Eigentum und Nutzungsrechte an Software und sonstigen Daten betroffen. Aber auch Fragen des postmortalen Persönlichkeitsrechts des Erblassers spielen eine Rolle. 

Der Notar nimmt Aufgaben in der vorsorgenden Rechtspflege wahr. Seine Aufgabe ist es zukünftige Probleme vorherzusehen und konstruktiv zu regeln. In der Vorsorgevollmacht und im Testament können bereits vorsorgende Regelungen zum digitalen Nachlass getroffen werden. Wenn auch Sie sich die Frage stellen, was aus Ihren Daten, ihrem E-Mail- oder Facebook-Account nach Ihrem Versterben wird, vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit uns.

  1. Kutscher, Der digitale Nachlass, Dissertation 2015.

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