Testamente und Erbverträge fordern den beratenden Rechtsanwalt oder Notar sowohl menschlich als auch juristisch. Menschlich muss Ihr Berater ein hohes Maß an Empathie und ein gutes Gespür für individuelle familiäre Konstellationen mitbringen. Zugleich sollte der Berater -zumindest in schwierigen Konstellationen- eine der komplexesten Materien des bürgerlichen Rechts in Perfektion beherrschen.
Gerade hier liegt eine unserer Stärken. In erbrechtlichen Angelegenheiten nehmen wir uns besonders viel Zeit für ihre Anliegen. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir individuelle Lösungen für Ihre Vermögensnachfolge. Und setzen die mit Ihnen erarbeitete Lösung fachlich kompetent um.
Unsere Rechtsanwälte und Notare beraten Sie nicht nur zur Standardkonstellation „Berliner Testament“, sondern verfügen auch über Fachwissen und Erfahrung bei der Beratung in Sonderfällen wie
Wenn Ihre Nachlassregelung Ihnen Kopfzerbrechen bereitet, vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit uns. Wenn bereits Streit über den Nachlass eingetreten ist, unterstützen wir Sie gern auch anwaltlich.
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