Testamentsvollstreckung

Bei der Gestaltung Ihres Testaments bestehen zahlreiche Möglichkeiten, wie Sie das Schicksal Ihres Vermögens über den Tod hinaus beeinflussen können. Ein hoch wirksames Instrument ist die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers. Dieser hat die primäre Aufgabe, den letzten Willen des Erblassers nach dessen Tod umzusetzen.

Einsetzung des Testamentsvollstreckers

Je nach Konstellation und Gestaltung können mit der Einsetzung eines Testamentsvollstreckers ganz unterschiedlichen Ziele verfolgt werden:

  • Streitvermeidung zwischen den Erben: im Fall der Auseinandersetzungsvollstreckung nach § 2204 BGB entscheidet der Testamentsvollstrecker über die Verteilung und Auseinandersetzung der einzelnen Nachlassgegenständen
  • Sollen junge Erben bedacht werden, deren Lebenserfahrung für die Verwaltung des Nachlasses noch nicht ausreicht, bietet sich die Anordnung der Dauertestamentsvollstreckung bis zur Erreichung eines bestimmten Lebensalters der Erben an.
  • Überwachung, ob testamentarische Auflagen eingehalten werden (zum Beispiel die Verwendung des dem Erben oder Vermächtnisnehmer zugedachten Vermögens zu einem bestimmten Zweck).
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Haben Sie Fragen rund um das Thema Testamentsvollstreckung? Gern beraten wir Sie hierzu im Zusammenhang mit der Gestaltung eines Testaments oder eines Erbvertrages.

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