Vorweggenommene Erbfolge ist das, was der Volksmund als „Vererben mit warmer Hand“ bezeichnet. Das „Geben mit warmer Hand“ kann viele Vorteile bieten:
Anders als ein Testament kann eine Schenkung allerdings nicht ohne weiteres rückgängig gemacht werden. Vollkommen rechtlos müssen Sie deshalb jedoch nicht sein. Hier setzt die Beratung durch unsere Rechtsanwälte und Notare an.
Ob Schenkung einer Immobilie, Geldschenkung oder Übertragung von Unternehmensbeteiligungen: Wir beraten Sie umfassend zu Gestaltungsmöglichkeiten.
Bei der Schenkung einer Immobilie an Kinder äußern Eltern beispielsweise oft den Wunsch, die Immobilie zu Lebzeiten weiter nutzen zu dürfen. In diesem Fall besprechen wir insbesondere folgende Gestaltungsmöglichkeiten mit Ihnen:
Ein anderer wichtiger Punkt, den es zu besprechen gilt ist, ob und wie ein Ausgleich zwischen dem Beschenkten und seinen Geschwistern geschaffen werden soll. Hier sprechen wir mit Ihnen über
Manchmal stellen sich im Zusammenhang mit lebzeitigen Zuwendungen neben immobilienrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen auch sozialrechtliche Fragen: Was ist, wenn der Übergeber pflegebedürftig wird? Kann das Sozialamt dann die Kinder in Anspruch nehmen? Was ist, wenn der Beschenkte arbeitslos wird? Muss er dann die geschenkte Immobilie verkaufen, bevor er Sozialleistungen erhält?
Hier kann eine sorgfältige Vertragsgestaltung einige der benannten Risiken minimieren. Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch.
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