Manchmal stellen sich im Zusammenhang mit lebzeitigen Zuwendungen neben immobilienrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen auch sozialrechtliche Fragen: Was ist, wenn der Übergeber pflegebedürftig wird? Kann das Sozialamt dann die Kinder in Anspruch nehmen? Was ist, wenn der Beschenkte arbeitslos wird? Muss er dann die geschenkte Immobilie verkaufen, bevor er Sozialleistungen erhält?
Hier kann eine sorgfältige Vertragsgestaltung einige der benannten Risiken minimieren. Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch.