Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Keine lebzeitige Regelung Ihres Nachlasses ist perfekt ohne mündige Entscheidung darüber, ob und wie Sie selbst in ihren letzten Stunden ärztlich behandelt werden wollen und welche Person Ihres Vertrauens im Falle Ihrer medizinisch begründeten Entscheidungsunfähigkeit für Sie entscheiden und handeln soll. Auch und insbesondere bei Patientenverfügungen verbieten sich dabei „Lösungen von der Stange“. Wir klären gerne mit Ihnen im Gespräch Ihre persönlichen Wünsche, zeigen Gestaltungsmöglichkeiten auf und helfen Ihnen, ihren individuellen Weg zu finden.

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