Ein Unternehmen ist ein lebender Organismus, der auf äußere Gegebenheiten und Veränderungen reagieren und sich anpassen muss. So mögen es steuerliche Implikationen sein oder neue technische oder sonstige Entwicklungen, die den Wechsel in eine andere Rechtsform oder Veränderung der Unternehmensstruktur anzeigen, sei es durch Formwechsel, Spaltung oder Verschmelzung. Unsere Rechtsanwälte und Notare beherrschen die komplexe Klaviatur des Umwandlungsrechts, die alternativen Gestaltungsmöglichkeiten und deren Vollzug im Handelsregister. Unternehmensverträge wie Organschafts-, Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge stellen möglicherweise eine Alternative zu einer endgültigen Neuordnung der Unternehmensstruktur dar. Wir unterstützen Sie bei der Entscheidungsfindung, zeigen Ihnen Vor- und Nachteile auch unter steuerlichen Gesichtspunkten auf und realisieren mit Ihnen den Lösungsweg mit unseren Notaren.
Ihre Notare
Rechtsanwältin, Notarin, amtlich bestellte Verwalterin für den Notar a.D. Dr. Michael Schultz
Müller Radack Schultz Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
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