Verkauf und Übertragung von Beteiligungen

Der Verkauf und die Übertragung von Beteiligungen an Unternehmen hat vielfältige Motive:

  • die Beteiligung von Familienangehörigen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge,
  • die Beteiligung von Mitarbeitern,
  • die Beteiligung von Investoren zur Finanzierung des Unternehmens,
  • die Fusion von Wettbewerbern,
  • Bildung von Holding- oder Konzernstrukturen.

Unsere Rechtsanwälte und Notare bieten eine Beratung und notarielle Umsetzung unter ganzheitlicher Betrachtung Ihres Anliegens: strategische Ausrichtungen und tatsächliche Implikationen werden ebenso berücksichtigt wie rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Möglichkeiten und Gesetzmäßigkeiten.

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