Das Bauträgerrecht erfordert als Spezialmaterie nicht nur Kenntnisse im privaten Bau- und Architektenrecht und im Wohnungseigentumsrecht, sondern vor allen Dingen strategisches und vorausschauendes Denken unter Berücksichtigung des einschlägigen Richterrechts.
Wir betreuen Bauträger ganzheitlich von der Projektidee über die Umsetzung bis zum Abverkauf der Einheiten. Anfängliche Fehler bei der rechtlichen Gestaltung der Grundstückssituation, des Baugenehmigungsverfahrens, der Baubeschreibung oder gar der Teilungserklärung lassen sich im Nachgang nur mit großem Aufwand korrigieren.
Unsere Leistungen im Bauträgerrecht:
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