Bauträgervertragsrecht

Das Bauträgerrecht erfordert als Spezialmaterie nicht nur Kenntnisse im privaten Bau- und Architektenrecht und im Wohnungseigentumsrecht, sondern vor allen Dingen strategisches und vorausschauendes Denken unter Berücksichtigung des einschlägigen Richterrechts.

Wir betreuen Bauträger ganzheitlich von der Projektidee über die Umsetzung bis zum Abverkauf der Einheiten. Anfängliche Fehler bei der rechtlichen Gestaltung der Grundstückssituation, des Baugenehmigungsverfahrens, der Baubeschreibung oder gar der Teilungserklärung lassen sich im Nachgang nur mit großem Aufwand korrigieren.

Unsere Leistungen im Bauträgerrecht:

  • Gestaltung von Bauträgerverträgen unter Berücksichtigung des neuen Bauträgervertragsrechtes
  • Gestaltung von Teilungserklärungen mit Gemeinschaftsordnungen für Neubau- und Bestandsprojekte jedweder Größe
  • Baubegleitende Rechtsberatung
  • Beratung bei Abnahmen und im Zusammenhang mit der Fälligstellung der letzten Rate nach MaBV
  • Beratung und Vertretung bei Mängelprozessen
  • Inanspruchnahme von Erwerbern wegen restlicher Vergütung/Abwehr unberechtigter Forderungen
  • Herausgabe von MaBV-Bürgschaften
Bauträgervertragsrecht Berlin

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