Grundstücksüberlassung und Schenkung

Wir sind in der Lage, Ihre Gestaltungswünsche ganzheitlich zu betrachten. Die Grundlagen, die wir Ihnen mit der Gestaltung Ihrer letztwilligen Verfügungen schaffen, können wir auch auf das „Geben mit warmer Hand“ anwenden. Die Vertragsgestaltungen zur vorweggenommenen Erbfolge sind ein wichtiger Baustein zur Umsetzung eines Gesamtplanes, insbesondere bei der Unternehmensnachfolge.

Unsere langjährigen Erfahrungen und ein umfassendes Fachwissen ermöglichen komplexe Gestaltungen wie

  • Immobilienübertragungsverträge unter dem Vorbehalt von Wohnungs-/Nießbrauchrechten und Einräumung von Rückforderungsrechten unter dem Aspekt der legalen Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung oder Beschränkung des Haftungszugriffes Dritter;
  • Vermögensnachfolgeplanung bei Betrieben, insbesondere mittelständischen Familienunternehmen;
  • Gestaltungen bei Verarmungsrisiko auf Erwerberseite;
  • Vorabübertragungen des zu Übertragenden an den Ehegatten, die der schenkungssteuerlichen Entlastung durch Duplizierung steuerlicher Freibeträge dienen;
  • Strategien zur Vermeidung einer Heranziehung zu Unterhaltszahlungen durch Umschichtung von Vermögenswerten.

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