Wir sind in der Lage, Ihre Gestaltungswünsche ganzheitlich zu betrachten. Die Grundlagen, die wir Ihnen mit der Gestaltung Ihrer letztwilligen Verfügungen schaffen, können wir auch auf das „Geben mit warmer Hand“ anwenden. Die Vertragsgestaltungen zur vorweggenommenen Erbfolge sind ein wichtiger Baustein zur Umsetzung eines Gesamtplanes, insbesondere bei der Unternehmensnachfolge.