Wohnungseigentumsrecht

Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung

Wir beraten und vertreten Verwalter, Wohnungseigentümergemeinschaften und Wohnungseigentümer. Im Wohnungseigentumsrecht profitieren Sie von unseren langjährigen Erfahrungen und unserer einschlägigen wissenschaftlichen Tätigkeit.

Verwalter

Verwalter beraten wir bei:

  • der Vorbereitung von Beschlüssen
  • der Gestaltung und Prüfung von Verwalterverträgen
  • der Erstellung von Wirtschaftsplänen, Jahresabrechnungen
  • der Auslegung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen
  • Fragen betreffend die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters

Wohnungseigentümer

Für Wohnungseigentümer werden wir tätig:

  • in Beschlussanfechtungsverfahren
  • Inanspruchnahme anderer Wohnungseigentümer wegen unzulässigen Gebrauchs, der Vornahme rechtswidriger baulicher Veränderungen etc.
  • Durchsetzung von Instandsetzungsmaßnahmen

Zu unserem Leistungsspektrum gehört auch die Fortbildung von Verwaltern und Verwaltungsbeiräten durch regelmäßige Inhouse- Schulungen.

Wohnungseigentumsrecht Berlin

Wohnungseigentümergemeinschaft

Wohnungseigentümergemeinschaften beraten und vertreten wir im Hinblick auf:

  • Auslegung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen (Rechtsgutachten)
  • Inanspruchnahme des Bauträgers / Veräußerers bei Mängeln am Gemeinschaftseigentum
  • Vorbereitung, Begleitung und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen
  • Inanspruchnahme von Unternehmern / Architekten bei Mängeln
  • Beratung von Wohnungseigentümergemeinschaften zu allen wohnungseigentumsrechtlichen Fragestellungen einschließlich der Teilnahme an  Eigentümerversammlungen
  • Wohngeldverfahren (einschließlich Zwangsvollstreckung und Zwangsversteigerung)
  • Wohnungseigentumsentziehungsverfahren

Ihre Notare