Wir beraten und vertreten Verwalter, Wohnungseigentümergemeinschaften und Wohnungseigentümer. Im Wohnungseigentumsrecht profitieren Sie von unseren langjährigen Erfahrungen und unserer einschlägigen wissenschaftlichen Tätigkeit.
Verwalter
Verwalter beraten wir bei:
der Vorbereitung von Beschlüssen
der Gestaltung und Prüfung von Verwalterverträgen
der Erstellung von Wirtschaftsplänen, Jahresabrechnungen
der Auslegung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen
Fragen betreffend die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters
Wohnungseigentümer
Für Wohnungseigentümer werden wir tätig:
in Beschlussanfechtungsverfahren
Inanspruchnahme anderer Wohnungseigentümer wegen unzulässigen Gebrauchs, der Vornahme rechtswidriger baulicher Veränderungen etc.
Durchsetzung von Instandsetzungsmaßnahmen
Zu unserem Leistungsspektrum gehört auch die Fortbildung von Verwaltern und Verwaltungsbeiräten durch regelmäßige Inhouse- Schulungen.
Wohnungseigentümergemeinschaft
Wohnungseigentümergemeinschaften beraten und vertreten wir im Hinblick auf:
Auslegung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen (Rechtsgutachten)
Inanspruchnahme des Bauträgers / Veräußerers bei Mängeln am Gemeinschaftseigentum
Vorbereitung, Begleitung und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen
Inanspruchnahme von Unternehmern / Architekten bei Mängeln
Beratung von Wohnungseigentümergemeinschaften zu allen wohnungseigentumsrechtlichen Fragestellungen einschließlich der Teilnahme an Eigentümerversammlungen
Wohngeldverfahren (einschließlich Zwangsvollstreckung und Zwangsversteigerung)