Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Als „letztes Mittel“ sieht die Rechtsprechung die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Wir zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses für beide Seiten möglichst sozialverträglich zu gestalten, wenn dies gewünscht wird oder möglichst effektiv zu gestalten, wenn dies erforderlich ist. Hierbei können wir unseren großen Erfahrungsschatz bei der Begleitung von Kündigungsschutzverfahren auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite fruchtbar für Sie einbringen.

Ihre ersten Ansprechpartner

Sven Häberer

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht