Die Abgrenzung der Rechtsgebiete (Werk-, Dienst oder Arbeitsvertrag) gewinnt mehr und mehr an Bedeutung. Regelmäßig sind weisungsgebundene Tätigkeiten Arbeitsverhältnisse. Die falsche Entscheidung bei der Einordnung birgt Risiken bei der Bewertung durch die zuständigen Behörden. So kann etwa die falsche Behandlung eines Beschäftigten hohe Nachzahlungen an die Sozialversicherungsträger bedeuten. Mit unserem Experten im Arbeitsrecht unterstützen wir Sie bei der richtigen Einordnung der benötigten Tätigkeiten.
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