Schutz besonderer Personengruppen

Das Arbeitsrecht sieht für besondere Personengruppen einen weitergehenden Schutz als für den „gewöhnlichen Beschäftigten“ vor. So werden etwa Schwangere, Mütter, schwerbehinderte Menschen oder Menschen in der Berufsausbildung vom Gesetz besonders gefördert. Wir helfen Ihnen, den Umgang mit diesen Personengruppen fruchtbar und für beide Seiten gedeihlich zu gestalten, indem die Rechte und Pflichten beider Parteien maßvoll angewendet werden.

Ihre ersten Ansprechpartner

Sven Häberer

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht