Dienstverträge von Organmitgliedern weisen regelmäßig Besonderheiten gegenüber Arbeitsverträgen auf. Denn Organmitglieder juristischer Personen oder auch von Personengesellschaften tragen beispielsweise gesetzlich vorgesehene Verantwortung für das gesamte Unternehmen und deren Belegschaft. Diesem und weiteren Umständen tragen wir durch umsichtige Gestaltung von Dienstverträgen Rechnung und berücksichtigen hierbei die Interessen beider Parteien, die der Gesellschaft und die des Organs. Denn nur der ausgewogene Vertrag wird eine gewinnbringende Zusammenarbeit fördern.
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