Vorbereitung von Einzel- und Betriebsvereinbarungen

Mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern können individuell Regelungen zur näheren Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses geschlossen werden. So gewinnen etwa Fortbildungsvereinbarungen oder Dienstwagenregelungen mehr und mehr an Bedeutung. In Betrieben mit Betriebsrat können aber auch Regeln für die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern in Form von verbindlichen Regeln für die gesamte Belegschaft, sog. Betriebsvereinbarungen, niedergelegt werden. Wir unterstützen Arbeitgeber bei der Verhandlung und Aufstellung von Betriebsvereinbarungen, die den Ablauf des betrieblichen Miteinander bestmöglich gestalten helfen.

Ihre ersten Ansprechpartner

Sven Häberer

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht