Vergaberecht, das auch als öffentliches Auftrags-, Beschaffungs-, Verdingungswesen bezeichnet wird, umfasst die Gesamtheit der Regeln und Vorschriften, die ein Träger öffentlicher Gewalt bei der Beschaffung von sachlichen Mitteln und Leistungen, die er zur Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben benötigt, zu beachten hat. Wir betreuen seit mehr als 15 Jahren hoch spezialisiert und nachhaltig öffentliche Auftraggeber (vorrangig Länder, Gemeinden und kommunale Unternehmen) bei der Umsetzung von Vergabeprojekten von der ersten Überlegung bis zum Abschluss des Projekts. Unter Einbindung unserer fachgebietsübergreifenden Experten bieten wir Ihnen auch die Durchsetzung Ihrer Interessen in den übrigen Lebenszyklusphasen des Projekts.
Unsere durch regelmäßige Fortbildung stets aktuell und hoch qualifizierte Beratungsleistung bieten wir Ihnen insbesondere in folgenden Bereichen:
Ihre ersten Ansprechpartner
Müller Radack Schultz Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Rechtsanwälte Kontakt
Notare Kontakt