Bauträgerrecht

Wir betreuen Bauträger ganzheitlich von der Projektidee über die Umsetzung bis zur Veräußerung. Anfängliche Fehler bei der Gestaltung von Exposés, Baubeschreibungen, Verträgen oder Teilungserklärungen lassen sich im Nachgang selten korrigieren. Das Bauträgerrecht erfordert als Spezialmaterie nicht nur Kenntnisse im privaten Bau- und Architektenrecht und im Wohnungseigentumsrecht, sondern vor allen Dingen strategisches und vorausschauendes Denken unter Berücksichtigung des einschlägigen Richterrechts.

Unsere Leistungen im Bauträgerrecht:

  • rechtssichere Entwicklung von Exposés / Prospekten
  • Gestaltung von Baubeschreibungen
  • Gestaltung von Bauträgerverträgen
  • Gestaltung von Teilungserklärungen mit Gemeinschaftsordnungen
  • Entwicklung von Mietpoolverträgen
  • Baubegleitende Rechtsberatung
  • Beratung bei Abnahmen
  • Beratung und Vertretung bei Mängelprozessen
  • Inanspruchnahme von Erwerbern wegen restlicher Vergütung
  • Herausgabe von MaBV-Bürgschaften

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