Altlasten und Immissionsschutz

Sie haben Ihr Traumgrundstück erworben. Nun stellen Sie fest, dass auf diesem Grundstück früher eine Produktionsstätte für umweltschädliche Stoffe geführt wurde. Nach der Definition des Bundesbodenschutzgesetzes handelt es sich damit ggf. um eine Altlast. Als Grundstückseigentümer sind sie für deren Beseitigung oder jedenfalls Beobachtung als sog. Zustandsstörer verantwortlich. Wir betreuen als Anwalt für Altlasten mit unseren Experten die Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber dem Verkäufer und den zuständigen Behörden, damit aus Ihrem Traumgrundstück nicht ein Alptraumgrundstück wird. Immissionen, d. h. Einwirkungen von Gasen, Lärm, Erschütterungen oder auch störendem Licht oder Strahlung, entwickeln sich zunehmend zu Störfaktoren bei der Ausnutzung von Grundstücksrechten. Hier rechtzeitig durch Umfeldbetrachtungen/Prüfung der wesentlichen Risiken (Due Dillgence) vor Erwerb eines Grundstücks Gewissheit über Risiken des Objekts zu erhalten, ist unerlässlich. Wir begleiten Sie bei der Klärung bedeutsamer Fragen im Hinblick auf Risiken z. B. in Bezug auf Umweltaltlasten, störende Immissionen oder Gemengelagen aus dem Angrenzen anderer Plangebiete (etwa Allgemeines Wohngebiet neben Gewerbegebiet). Nicht nur Altlasten gehören zu unserer Expertise. Wenn Sie einen Anwalt Immobilienrecht in Berlin in anderen Bereichen suchen, sind Sie bei uns ebenso an der richtigen Adresse.

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