Bewachungskosten können per AGB auf Mieter umgelegt werden

Beitrag von RA Dr. Michael Schultz, Kanzlei Müller Radack Schultz, zum Urteil des Kammergericht Berlin (Az. 8 U 90/21) zu der Umlage von Bewachungskosten auf den Mieter in der IZ.

Bewachungskosten für ein Gebäude können auf Grundlage einer ausdrücklichen vertraglichen Regelung – auch einer Allgemeinen Geschäftsbedingung – als Betriebskosten auf Mieter von Gewerberaum umgelegt werden.

Lesen Sie den vollständigen Artikel in der IZ hier: IZ 35_2022

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Rechtsanwalt Dr. Michael Schultz
Rechtsanwältin Carolin Schultz-Altendorf
Müller Radack Schultz Rechtsanwälte Notare
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