Müller Radack Schultz zum Gebäudemodernisierungsgesetz: Neue Kostenregeln für Vermieter und Mieter
CO₂-Kostenaufteilungsgesetz wird erstmals seit seinem Inkrafttreten grundlegend erweitert Berlin, 17. Juli 2026 – Das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz wird erstmals seit seinem Inkrafttreten im Jahr 2023 grundlegend erweitert. Bereits seit 2023 können Vermieter den in den Heizkosten enthaltenen staatlichen CO₂-Preis nicht mehr vollständig auf ihre Mieter umlegen, sondern müssen, abhängig von der energetischen…