Müller Radack Schultz begrüßt geplante Aussetzung der Insolvenzantragspflicht aufgrund Corona-Krise

Die auf Immobilienrecht spezialisierte Kanzlei Müller Radack Schultz begrüßt die aufgrund der Corona-Krise vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geplante Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020 bzw. eine mögliche Verlängerung bis zum 31. März 2021.

Steffi Radack-Müller, Gründerin und Partnerin bei Müller Radack Schultz: „Im Bereich Immobilienwirtschaft sind durch die aktuellen Einschränkungen des öffentlichen Lebens besonders Mieter wie Restaurants, Bars, Kinos und aus den Bereichen Handel, Touristik und Kultur betroffen. Den Gewerbemietern in Form von Kapitalgesellschaften, die von der Krise betroffen sind, raten wir, öffentliche Hilfen unverzüglich zu beantragen. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ist deswegen zudem eine große Erleichterung.“

Da die von der Bundesregierung beschlossenen Hilfsmaßnahmen im Falle einer möglichen Insolvenz zu spät kommen könnten und damit die gesetzliche Insolvenzantragspflicht innerhalb von drei Wochen greifen würde, ist die Aussetzung dieser Pflicht eine große Hilfe für betroffene Unternehmen.
„Vermieter müssen sich jetzt zudem darauf einstellen, dass Mieten für eine kritische Zeit verspätet geleistet werden oder ausfallen können“, so Radack-Müller abschließend.

Ansprechpartner:
Steffi Radack-Müller, Partnerin
Müller Radack Schultz Rechtsanwälte Notare
T +49 30 42 43 88-0
steffi.radack@mueller-radack.com
mueller-radack.com