Corona und Wegfall der Geschäftsgrundlage

Dr. Michael Schultz, Kanzlei Müller Radack Schultz, hält trotz gegenteiliger Entscheidungen einiger Landgerichte § 313 BGB für anwendbar, wenn Geschäftsraummieter durch die Corona-Pandemie besonders betroffen sind, wie etwa bei der Hotellerie (siehe Tagesspiegel vom 2. November 2020 S. 12). Inzwischen ist diese Auffassung von den Landgerichten München und Mönchengladbach bestätigt worden.

 

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