Neue Ära im Arbeitsrecht – Elektronische Übermittlung von Arbeitsbedingungen wird möglich
Berlin, 27. Januar 2025 – Mit dem Inkrafttreten des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes vom 23. Oktober 2024 am 1. Januar 2025 wurde ein entscheidender Schritt in Richtung Digitalisierung und Bürokratieabbau im Arbeitsrecht gemacht. Das Gesetz zur Änderung des Nachweisgesetzes (NachwG) erlaubt nun erstmals, die wesentlichen Bedingungen eines Arbeitsverhältnisses in Textform – und somit auch elektronisch – zu übermitteln.
Modernisierung des Nachweisgesetzes
Sven Häberer, Spezialist für Arbeitsrecht in der Kanzlei Müller Radack Schultz: „Das Nachweisgesetz regelt, welche wesentlichen Vertragsbedingungen Arbeitgeber schriftlich festhalten und Arbeitnehmern übermitteln müssen. Bis zum 31. Dezember 2024 war dafür die Schriftform zwingend erforderlich, also ein Papierdokument mit handschriftlicher Unterschrift. Die Neufassung ermöglicht nun, diese Bedingungen auch in Textform (§ 126b BGB) zu dokumentieren und elektronisch zu übermitteln. Arbeitgeber können beispielsweise per E-Mail informieren, sofern das Dokument vom Arbeitnehmer gespeichert und ausgedruckt werden kann. Ein Empfangsnachweis bleibt jedoch erforderlich.“
Ein wichtiger Schritt – mit Einschränkungen
Trotz der Erleichterungen gibt es Ausnahmen: In bestimmten Branchen, wie dem Baugewerbe, dem Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, der Personenbeförderung und der Gebäudereinigung, bleibt die Schriftform weiterhin verpflichtend (§ 2 Abs. 1 S. 6 NachwG n.F.). Auch für befristete Arbeitsverträge (§ 14 Abs. 4 TzBfG) und Kündigungen (§ 623 BGB) bleibt die bisherige Regelung unverändert.
Chancen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Mit der Modernisierung des Nachweisgesetzes wird ein seit Langem bestehender Widerspruch aufgelöst: Während der Abschluss eines Arbeitsvertrages formfrei möglich war, mussten die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niedergelegt werden. „Die Änderung ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Flexibilität und Digitalisierung in der Arbeitswelt“, führt Häberer aus.
Ausblick
Die Reform bringt den deutschen Arbeitsmarkt näher an europäische Standards und erleichtert die Kommunikation zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
„Dennoch bleibt abzuwarten, wie die Neuerungen in der Praxis angenommen werden und ob weitere Modernisierungen folgen werden“, so Häberer abschließend.
Ihr Ansprechpartner bei MÜLLER RADACK SCHULTZ: