Energiewende erreicht Mehrfamilienhäuser – neue Gesetze stärken Rechte von Eigentümern und Mietern

Berlin, 20. Januar 2025 – Mit der WEG-Reform 2020 und dem „Solarpaket“ 2024 hat die Energiewende den Wohnungssektor erreicht. Eigentümer und Mieter haben nun einen klaren Rechtsanspruch auf private Stromerzeugung und Elektromobilität. Oliver T. Letzner, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in der Kanzlei Müller Radack Schultz: „Das Wohnrecht erlebt damit einen Paradigmenwechsel, der die Energiewende in den Alltag von Millionen Menschen bringt.“

Paradigmenwechsel beim Wohnungseigentum
Durch die jüngsten Gesetzesänderungen dürfen Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) Maßnahmen, wie die Installation von Ladesäulen oder Balkonkraftwerken, grundsätzlich nicht mehr ablehnen. Ihre Entscheidungsbefugnis beschränkt sich nur noch darauf, das „Wie“ zu regeln – das „Ob“ ist den Eigentümern im Regelfall gesetzlich garantiert.

Neue Rechte auch für Mieter
Auch Mieter werden in ihren Rechten gestärkt. Vermieter können den Wunsch nach Balkonkraftwerken oder Ladesäulen nur noch aus triftigen Gründen verweigern – ästhetische Bedenken reichen hierfür nicht aus. Zudem sind vermietende Eigentümer verpflichtet, die Rechte ihrer Mieter in der WEG aktiv durchzusetzen.

Herausforderungen in der Praxis
Mit den neuen Rechten gehen nach Angaben von Letzner aber auch Fragen der Umsetzung einher. Darunter sind folgende zu nennen:

  • Technische Kapazitäten: Vermieter müssen keine Erweiterung der Leitungskapazität vornehmen oder dulden, aber bei Überlastung eine faire Ressourcennutzung sicherstellen.
  • Kostenverteilung: Nutzer tragen die Installations- und Betriebskosten, während Nachzügler sich an bereits getätigten Investitionen beteiligen müssen.
  • Brandschutz: Pauschale Anforderungen an Brandschutzgutachten sind nicht zulässig.

Rechtliche Grauzonen und Handlungsbedarf
„Noch sind viele Fragen ungeklärt, etwa die Definition ´angemessener baulicher Veränderungen´ oder ´unzumutbarer Beeinträchtigungen´“, erläutert Letzner und führt weiter aus: „Hier wird es auf die Rechtsprechung ankommen, konkrete Leitlinien zu setzen. Zudem müssen Verwaltungen und WEGs praktische Umsetzungskonzepte entwickeln.“

Empfehlungen für eine erfolgreiche Umsetzung
Um Konflikte zu vermeiden, rät der Anwalt WEGs und Vermieter dazu, frühzeitig tätig zu werden. Letzner: „Standardisierte Genehmigungsverfahren, technische Rahmenkonzepte und klare Nutzungsordnungen können helfen, die Energiewende im Wohnungssektor effizient und möglichst konfliktarm zu gestalten.“

Die Reformen zeigen: Die Energiewende ist keine Frage einzelner Gebäude mehr, sondern erreicht die Gemeinschaft. „Eigentümer, Mieter und Verwaltungen stehen gemeinsam in der Verantwortung, diese Chance zu nutzen und dabei Lösungen für technische, rechtliche und soziale Herausforderungen zu finden“, so der Fachanwalt abschließend.

Ihr Ansprechpartner bei MÜLLER RADACK SCHULTZ:

Oliver T. Letzner