Nachbarschaftliche Vereinbarungen

Unsere Kanzlei betreut seit Jahren nachbarschaftliche Vereinbarungen zu den verschiedensten Zwecken. Nachbarschaftliche Vereinbarungen im Zusammenhang mit Immobilien können helfen, bauordnungsrechtliche Spannungen zwischen Grundstücken abzubauen. So kann etwa durch eine Zustimmung des Nachbarn die Möglichkeit geschaffen werden, bauordnungsrechtlich erforderliche Grenzabstände (den sog. Bauwich) zum Nachbargrundstück unterschreiten zu dürfen. Nachbarschaftliche Vereinbarungen können aber auch dazu getroffen werden, etwa gemeinsame Anlagen für mehrere Grundstücke nutzen zu dürfen. Mit nachbarschaftlichen Vereinbarungen können Sie damit Zeit und Kosten sparen. Nicht nur Baulasten gehören zu unserer Expertise. Wenn Sie einen Anwalt Immobilienrecht in Berlin in anderen Bereichen suchen, sind Sie bei uns ebenso an der richtigen Adresse.

Ihre ersten Ansprechpartner