Geltendmachung vertraglicher Ansprüche und Rückabwicklung

Umfassende Betreuung

Wir begleiten Sie nicht nur bei der rechtssicheren Vertragsgestaltung, sondern unterstützen Sie auch mit unserem gesamten anwaltlichen Know-How, wenn die Abwicklung Ihres Vertrages ins Stocken gerät oder Streitigkeiten über den genauen Inhalt vertraglicher Verpflichtungen entstehen. Hier unterstützen wir Sie sowohl bei der Geltendmachung von Ansprüchen als auch bei der Anspruchsabwehr.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit bilden folgende Problemfelder:

  • Verzug
  • Rücktritt/Rückabwicklung
  • Baumängel
  • Gewährleistung
  • Verhandlungen mit finanzierenden Banken

Eil- und Sicherungsmaßnahmen

Besondere Brisanz entwickeln Fälle aus diesem Tätigkeitsfeld bei Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Gegners. In diesem Fall gilt es möglichst schnell zu handeln. Wir ergreifen für Sie geeignete Eil- und Sicherungsmaßnahmen, wie

  • Arrest
  • Einstweilige Verfügung
  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (insbesondere Konten- und Forderungspfändung, Zwangssicherungshypothek, Bauhandwerkersicherung)
  • Hinterlegung von Schutzschriften
  • Eintragung von Widersprüchen im Grundbuch
  • Geltendmachung von Gläubigerrechten im Insolvenzverfahren.

Nicht nur Baulasten gehören zu unserer Expertise. Wenn Sie einen Anwalt Immobilienrecht in Berlin in anderen Bereichen suchen, sind Sie bei uns ebenso an der richtigen Adresse.

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