Dem Bauplanungsrecht kommt die Aufgabe zu, die rechtliche Qualität des Bodens und seine Nutzbarkeit festzulegen. Es regelt die flächenbezogenen Anforderungen an ein Bauvorhaben. Zielsetzung ist die Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Zentrales Element hierfür ist die Bauleitplanung. Sie gibt vor, wo, was und mit welchen Dimensionen gebaut werden darf. Das Bauplanungsrecht schafft somit die planerischen Voraussetzungen für die Bebauung und die Nutzung einzelner Grundstücke. Wir unterstützen und beraten Sie zur effektiven und wirtschaftlichen Ausnutzung Ihres Grundstücks. Dabei profitieren Sie von der fachgebietsübergreifenden Spezialisierung unserer Fachanwälte.
Unsere Leistungen im Bauplanungsrecht:
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