Bauplanungsrecht

Dem Bauplanungsrecht kommt die Aufgabe zu, die rechtliche Qualität des Bodens und seine Nutzbarkeit festzulegen. Es regelt die flächenbezogenen Anforderungen an ein Bauvorhaben. Zielsetzung ist die Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Zentrales Element hierfür ist die Bauleitplanung. Sie gibt vor, wo, was und mit welchen Dimensionen gebaut werden darf. Das Bauplanungsrecht schafft somit die planerischen Voraussetzungen für die Bebauung und die Nutzung einzelner Grundstücke. Wir unterstützen und beraten Sie zur effektiven und wirtschaftlichen Ausnutzung Ihres Grundstücks. Dabei profitieren Sie von der fachgebietsübergreifenden Spezialisierung unserer Fachanwälte.

Bauplanungsrecht Berlin

Unsere Leistungen im Bauplanungsrecht:

  • Prüfung von Vorhaben auf Vereinbarkeit mit Bebauungsplänen
    • Einhaltung von Art und Maß der baulichen Nutzung
    • Einhaltung der Gebietsvorgaben der BauNVO
    • Einhaltung plangebietsüberschreitender Rücksichtnahme
  • Prüfung von Vorhaben auf Vereinbarkeit mit im Zusammenhang bebauten Ortsteilen
    • Prüfung des Zusammenhangs
    • Prüfung der prägenden Bebauung
    • Prüfung von Splittersiedlungen
  • Abstimmung von Vorhaben mit Bauplanungsbehörden
  • Abgleich der Behördenentscheidung mit Planungsentscheidungen der Architekten

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