Das Kommunalrecht regelt die Rechtsstellung kommunaler Gebietskörperschaften. Hierzu zählen insbesondere Gemeinden, Landkreise und höhere Gemeindeverbände. Gemeinden sind nach Art. 28 GG befugt, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln. Wir begleiten seit mehr als 15 Jahren Gemeinden unter anderem bei der Klärung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Auslegung der jeweiligen Kommunalverfassung.
Zu unseren Leistungen als Anwalt für Kommunalrecht gehören insbesondere:
Als Teil des Verwaltungsrechts regelt das Kommunalrecht in Deutschland die rechtliche Stellung von Gemeinden, Landkreisen, höheren Gemeindeverbänden u.a.
Es beruht dabei auf der kommunalen Selbstverwaltung, die in Artikel 28 Absatz 2 GG geregelt ist.
Als Anwalt für Kommunalrecht unterstützen wir Sie bei allen Prozessen, die auf dieser Rechtsgrundlage beruhen. Eine Rechtsberatung wird häufig beansprucht, wenn auf kommunaler Ebene Geld eingenommen oder verwaltet wird (Kommunalabgaben). Auch in Bezug auf Bürgerbeteiligungen ist juristische Hilfe oft gefragt. Dies kann sowohl die Struktur und Verwaltung innerhalb der Kommune betreffen, als auch eine freie Bürgerbeteiligung etwa in Form einer Bürgerinitiative. Als Anwalt für Immobilienrecht in Berlin stehen wir Ihnen außerdem auch bei Fragen des öffentlichen Bau- und Bauplanungsrechts zur Verfügung. Nicht zuletzt birgt die interkommunale Zusammenarbeit immer wieder Potential für Rechtsfragen, zu deren Lösung wir gern beitragen.
Um die Abläufe der Prozesse innerhalb der kommunalen Selbstverwaltung rechtssicher gestalten zu können, empfiehlt es sich, rechtzeitig einen Fachanwalt für Kommunal- oder Verwaltungsrecht zu konsultieren. Nehmen Sie zur Klärung Ihres Anliegens gern Kontakt zu uns auf!
Nicht nur in Fragen des Kommunalrechts stehen Ihnen unsere Anwältinnen und Anwälte zur Verfügung. Auch im Bereich Notare, Immobilienrecht oder Wirtschaftsrecht finden Sie in unserer Kanzlei erfahrenen Rechtsbeistand. Bei uns arbeiten Rechtsanwälte und Notare eng zusammen. So ermöglichen Ihnen unsere Notare auch in komplexeren Fällen eine rechtssichere Beurkundung.
Ihre ersten Ansprechpartner
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