Kein höherer Kaufpreis für den Vorkaufsberechtigten

Beitrag von RA Dr. Michael Schultz, Kanzlei Müller Radack Schultz, zum Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. VII ZR 305/20) zum Vorkaufsrecht in der IZ.

Wird in einem Kaufvertrag über eine mit einem Vorkaufsrecht des Mieters belastete Wohnung vereinbart, dass der Mieter einen höheren Preis bezahlen muss als der Erstkäufer, ist das unwirksam.

IZ 15_2022