Keine Bindung des vorkaufsberechtigten Mieters an „gespaltene“ Kaufpreisvereinbarung zwischen Vermieter und Drittkäufer

Beitrag von Prof. Dr. Häublein, Kanzlei Müller Radack Schultz, zur Bindung des vorkaufsberechtigten Mieters an „gespaltene“ Kaufpreisvereinbarung zwischen Vermieter und Drittkäufer in der NZM.

Das Mietervorkaufsrecht wirft eine Vielzahl von praxisrelevanten Fragen auf. Eine davon lautet, ob der Mieter, der von seinem Recht aus § 577 BGB Gebrauch macht, an eine Kaufpreisvereinbarung im Vertrag zwischen dem Vermieter und dem Drittkäufer gebunden ist, die danach differenziert, ob die Wohnung in vermietetem oder unvermietetem Zustand erworben bzw. übergeben wird.

NZM_13_2022

Ansprechpartner:
Prof. Dr. Martin Häublein
Müller Radack Schultz Rechtsanwälte Notare
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