Mieterhöhung muss nicht ins kleinste Detail begründet sein

Beitrag von RA Dr. Michael Schultz, Kanzlei Müller Radack Schultz, zum Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. VIII ZR 246/20) zu den Anforderungen an eine Begründung bei Mieterhöhungen in der IZ.

Um ein Mieterhöhungsverlangen zu erläutern genügt es, wenn der Vermieter die Gründe angibt, aus denen sich die laufenden Aufwendungen erhöht haben, und die Beträge, die darauf entfallen.

IZ 25_2022

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Rechtsanwalt Dr. Michael Schultz
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