Mietstundung wegen Corona auch rückwirkend möglich

Beitrag von RA Dr. Michael Schultz, Kanzlei Müller Radack Schultz, zum Urteil des KG (Az. 8 U 158/21) zum Gewerberaummiet in der IZ.

Soll ein Gewerberaummietvertrag wegen Störung der Geschäftsgrundlage infolge der Corona-Pandemie angepasst werden, kann die Miete im Einzelfall auch rückwirkend gestundet werden.

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