Bauordnungsrecht

Das Bauordnungsrecht befasst sich mit den baulich-technischen Anforderungen an die Bauvorhaben und regelt in erster Linie die Abwehr von Gefahren, die von der Errichtung, dem Bestand und der Nutzung baulicher Anlagen ausgehen. Gegenstand des Bauordnungsrechts sind Vorschriften über die Errichtung, Änderung und den Abbruch von baulichen Anlagen, insbesondere von Gebäuden. Perspektive ist dabei, dass einzelne Gebäude in technischer und architektonischer Hinsicht nicht die gesamte Bebauung einer Straße, eines Stadtviertels oder gar einer ganzen Gemeinde verursachen; diese Gegenstände werden vom Bauplanungsrecht (auch als Städtebaurecht bezeichnet) geregelt. Bauordnungsrecht ist damit das „Baurecht im Detail“. Wir begleiten Ihre Bauvorhaben qualifiziert und hoch effektiv mit unserem Fachwissen als Rechtsanwalt für Bauordnungsrecht.

Zu unseren Leistungen im Bauordnungsrecht gehören:

  • Begleitung des Baugenehmigungsverfahrens
    • Einhaltung der Art und des Maßes der baulichen Nutzung
    • Einhaltung des Grenzabstandes und des sozialen Abstandes
    • Einhaltung der Stellplatzvorgaben
    • Einhaltung der Vorgaben zum Brandschutz
  • Klärung von Fragen zum Denkmalschutzrecht
  • Eintragung von Baulasten zur öffentlich-rechtlichen Sicherung des Projekts
Bauordnungsrecht Berlin

Nicht nur das Bauordnungsrecht gehört zu unserer Expertise. Wenn Sie einen Anwalt Immobilienrecht in Berlin in anderen Bereichen suchen, sind Sie bei uns ebenso an der richtigen Adresse. Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gern.

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