Gesellschaftsformen & Gründungsberatung

Ganz gleich, ob sie als Start-up den Sprung in die Selbstständigkeit wagen, die geschäftliche Tätigkeit allein oder zusammen mit weiteren Personen aufnehmen wollen oder ob sie als etablierter Unternehmer ein neues Geschäftsfeld eröffnen oder das bestehende erweitern wollen. Stets steht am Anfang die Frage nach der Gründung einer Gesellschaft und der richtigen Gesellschaftsform.

Typenzwang der Gesellschafsformen

In Deutschland besteht der sogenannte Typenzwang der Gesellschafsformen, d.h. sie können nur unter den vom Gesetzgeber vorgesehenen Gesellschaftsformen wählen. Die Auswahl jedoch ist komfortabel. Die verschiedenen Gesellschaftsformen lassen sich in vier Gruppen unterteilen:

  • Einzelunternehmen, wie etwa Freiberufler, Einzelkaufleute und Kleingewerbetreibende
  • Personengesellschaften, beispielsweise die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (oHG), die Kommanditgesellschaft (KG), auch in der Sonderform der GmbH & Co.KG
  • Kapitalgesellschaften, wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Unternehmergesellschaft (UG) haftungsbeschränkt, die Aktiengesellschaft (AG) oder die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
  • Sonstige Gesellschaften, wie Stiftungen oder Genossenschaften

Wir beraten Sie und helfen Ihnen die für Ihr Vorhaben und Ihre Bedürfnisse „richtige“ Gesellschaftsform zu finden. Denn es gibt keine Einheitslösung, keine Gesellschaftsform die pauschal für alle Zwecke und jeden Unternehmer optimal ist.

Gesellschaftsformen und Gründungsberatung

Wir helfen Ihnen, für Ihren Unternehmergeist die passende Gesellschaftsform zu finden

Die Wahl der Gesellschaftsform richtet sich dabei maßgeblich nach den Strukturen und Bedürfnissen rund um die Themen Haftung, Steuern und Kapital. Denn es macht einen Unterschied, ob Sie Ihr Vorhaben mit Eigenmitteln finanzieren oder Investoren bzw. Banken einbinden, ob Ihre unternehmerische Tätigkeit haftungsträchtig ist und in welchem Maße.

Wir begleiten Sie auf dem gesamten Weg von der Entscheidungsfindung, der Formulierung von Gesellschaftsverträgen und sonstigen Dokumenten, der etwaig erforderlichen notariellen Beurkundung bis hin zu der Geburtsstunde der handlungsfähigen Gesellschaft.

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