Wohnungseigentum: Auch Eheleute brauchen eine Vollmacht für die Versammlung
Beitrag von Prof. Dr. Martin Häublein, of counsel bei Müller Radack Schultz, zur Notwendigkeit, dem Leiter einer Wohnungseigentümerversammlung ein Dokument vorzulegen, aus dem sich die Vollmacht zur Vertretung eines Miteigentümers ergibt. Textformvollmacht auch bei Vertretung unter Eheleuten: Nach § 25 III WEG sind Vollmachten zur Vertretung von Wohnungseigentümern bei der…