Mietstundung wegen Corona auch rückwirkend möglich
Beitrag von RA Dr. Michael Schultz, Kanzlei Müller Radack Schultz, zum Urteil des KG (Az. 8 U 158/21) zum Gewerberaummiet in der IZ. Soll ein Gewerberaummietvertrag wegen Störung der Geschäftsgrundlage infolge der Corona-Pandemie angepasst werden, kann die Miete im Einzelfall auch rückwirkend gestundet werden. Lesen Sie den ganzen Artikel in…